§ 1 Gegenstand
(1) Die Aktion „Elisabethen Quelle Mineralwasser-Patenschaft“ wird von der Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Gießener Straße 18-30, 61118 Bad Vilbel (nachfolgend „Hassia“) unter der Marke Elisabethen Quelle durchgeführt. Betreuende Agentur ist Neue Werte GmbH, Alt-Moabit 19, 10559 Berlin.
(2) Die Aktion findet ausschließlich im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.01.2025 statt. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnahme an der Aktion erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen. Mit Anklicken des Feldes „Ich habe die Teilnahmebedingungen von Hassia gelesen und stimme diesen hiermit zu. Ich habe außerdem die Datenschutzhinweise von Hassia zur Kenntnis genommen.“ erklärt sich der Teilnehmer mit den Bedingungen einverstanden.
(3) Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder anderen Drittanbietern und wird nicht von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook oder andere Drittanbieter stehen zudem nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahme an der Aktion ist nur online über die Webseite www.elisabethenquelle.de bzw. www.elisabethenquelle.de/mineralwasser-patenschaft möglich. Die Teilnahme ist kostenlos und verpflichtet nicht zum Kauf von Waren von Elisabethen Quelle.
(2) Teilnahmeberechtigt sind Erziehungsberechtigte ab 18 Jahren mit einem Kind im Alter von bis zu einem Jahr und mit Wohnsitz in Deutschland und innerhalb des Vertriebsgebiets von Elisabethen Quelle (ca. 150 km um den Abfüllort von Bad Vilbel). Ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Hassia, deren Angehörigen, Wiederverkäufern und deren Angehörigen sowie allen an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligten Personen (z.B. von beauftragten Agenturen). Maßgeblich sind das Alter der Teilnehmer und der Kinder zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Aktion. Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss zudem ein Foto des Kindes auf der Gewinnspielwebseite hochgeladen werden.
(3) Die Teilnahme ist nur durch den Teilnehmer persönlich zulässig; eine Teilnahme über automatisierte Verfahren (z.B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig. Mit Hochladen des Fotos gewährleisten die Teilnehmer, dass sie berechtigt sind, das Foto hochzuladen und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Im Gewinnfalle räumen die Gewinner Hassia das nicht- ausschließliche, unbefristete und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ausschließlich zur Veröffentlichung des Fotos auf der Webseite www.elisabethenquelle.de/mineralwasser-patenschaft im Rahmen der Information über die Patenschaft und die Gewinnerkinder ein. Zudem willigen die Teilnehmer im Gewinnfalle darin ein, dass der Vorname des Gewinnerkindes auf der zuvor genannten Webseite zusammen mit dem Foto veröffentlicht wird. Im Gewinnfall übersendet Hassia eine entsprechende Erklärung, die von den Gewinnern zu unterschreiben und an Hassia zurückzusenden ist.
(4) Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen, behält sich Hassia das Recht vor, diesen Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Sollte in einem solchen Fall bereits eine Patenschaft ausgelost worden sein, kann diese bzw. die damit einhergehenden Gewinne, von Hassia zurückgefordert werden.
§ 3 Gewinnspielbeschreibung und Teilnahme
(1) Hassia ruft online über die Webseite www.elisabethenquelle.de über Flyer, PR-Maßnahmen, Print- Anzeigen, Advertorials, Wartezimmer-TV und Online-Werbung zu der Aktion „Elisabethen Quelle Mineralwasser-Patenschaft" auf.
(2) Zur Teilnahme an der Aktion muss der Teilnehmer lediglich das Teilnahmeformular vollständig ausfüllen sowie das Foto des Kindes hochladen. Durch Setzen des Häkchens akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen von Hassia und bringt zum Ausdruck, dass er die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat. Anschließend kann er das Formular durch Anklicken des Senden-Buttons abschicken und so an der Aktion teilnehmen.
(3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme an der Aktion ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss von der Aktion erfolgen.
§ 4 Patenschaft-Ermittlung, Gewinne
(1) Unter allen Bewerbungen, die unter Einhaltung der Teilnahmebedingungen im Aktionszeitraum bei Hassia eingehen, verlost Hassia insgesamt 12 Mineralwasser-Patenschaften, wovon jeden Monat eine Mineralwasser-Patenschaft verlost wird. Bei der jeweiligen Verlosung werden alle Teilnehmer berücksichtigt, die bis dahin bei der Aktion mitgemacht haben.
Hassia übernimmt jede Patenschaft für 12 Monate. In diesen 12 Monaten erhält die Familie des Patenkindes pro Monat 2 Kästen Elisabethen Quelle Bio-Mineralwasser Pur (je 6 x 1,0 L Glas-MW). Diese Kästen kann sich der Gewinner monatlich (bzw. 6 Kästen im Quartal) in einem Getränkemarkt seiner Wahl kaufen. Einmal im Quartal sendet der Gewinner seine Kassenbelege inkl. seiner Bankverbindung (Vor- und Nachname, Name der Bank, IBAN und BIC) an die E-Mail baby@elisabethenquelle.de. Elisabethen Quelle erstattet daraufhin die entsprechenden Beträge auf die von dem Gewinner angegebene Bankverbindung zurück. Die Erstattung erfolgt nur auf die im Rahmen der Patenschaft vereinbarten monatlich zwei Elisabethen Quelle Bio-Mineralwasser Pur Kästen in 6 x 1,0 L Glas-MW, auch wenn der Kassenbon weitere gekaufte Waren ausweist. Der Pfandwert von 2 Kästen (je 6x 1,0 L Glas-MW Elisabethen Quelle Pur) muss vom Gewinner beim ersten Kauf verauslagt werden. Da dem Gewinner das Pfand bei Rückgabe der Kästen vom jeweiligen Getränke-/Supermarkt erstattet wird, erfolgt keine weitere Pfand-Erstattung seitens Hassias.
Zusätzlich zur Patenschaft erhält jeder Gewinner ein Gewinnpaket. Das Gewinnpaket beinhaltet:
- Eine mit dem Namen des Kindes personalisierte Box, inklusive einem Anschreiben, einem Informationsflyer, einer Probierflasche Elisabethen Quelle Pur in 0,5l PET-Einweg und einem hochwertigen Baby-Geschirrset. Das Design des Baby-Geschirrsets kann nicht frei gewählt werden.
(2) Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip per Losverfahren ermittelt. Jeder Teilnehmer kann maximal einen Gewinn/eine Patenschaft erhalten.
(3) Eine Barauszahlung und/oder ein Umtausch der Gewinne ist nicht möglich. Hassia behält sich jedoch das Recht vor, den Gewinn auszutauschen, so außerhalb des Einflussbereichs von Hassia liegende Gründe Hassia hierzu zwingen. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 5 Gewinnmitteilung und Gewinnzustellung
(1) Die Gewinner werden zunächst über die angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert und aufgefordert den Namen des Kindes zu übermitteln sowie das Geburtsdatum des Kindes durch einen geeigneten Nachweis gegenüber Hassia zu belegen (z.B. Foto des Krankenhaus-Armbands des Kindes). Der/die Erziehungsberechtigte(n) wird/werden von Hassia aufgefordert, seine/ihre ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung des Fotos und Namens des Kindes auf der Elisabethen Quelle-Webseite zu erteilen.
(2) Für die in Absatz (1) beschriebenen Handlungen hat der Gewinner eine Woche ab dem Zeitpunkt der Gewinnbenachrichtigung durch Hassia Zeit. Macht der Gewinner die geforderten Angaben nicht oder nicht vollständig bzw. übermittelt er die entsprechenden Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann Hassia nach Ablauf von einer Woche stattdessen einen neuen Gewinner auslosen.
(3) Macht der Gewinner die in Abs.1 beschriebenen Handlungen vollständig und richtig, wird ein personalisiertes Gewinnerpaket im Anschluss an die von ihm angegebene Adresse versendet. Die postalische Zusendung des Gewinnerpakets erfolgt innerhalb von 10 Werktagen, nachdem sich der Gewinner und Hassia verständigt haben.
(4) Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
§ 6 Haftung
(1) Hassia haftet nicht für technische Probleme bei der Teilnahme an der Aktion, insbesondere nicht für eine vorübergehende Unerreichbarkeit der Website oder für Datenverluste, sowie für verloren gegangene Postsendungen und daraus entstehende Schäden.
(2) Schadenersatzansprüche gegenüber Hassia oder einem seiner beauftragten Erfüllungsgehilfen, die im Zusammenhang mit der Aktion stehen, sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Hassia oder die Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit, die zu Verzug oder Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung führen, sowie bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht und damit der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet Hassia für hieraus entstehende Sach- und Vermögensschäden nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(3) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Änderung der Teilnahmebedingungen und Beendigung Aktion
(1) Hassia behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit aus wichtigem Grund ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern, insbesondere zur Vermeidung von Missbrauch. Die Teilnehmer werden per Nachricht an die bei ihrer Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse über die Änderungen informiert. Eine Genehmigung tritt eine Woche nach Übersendung der Änderungsmitteilung ein.
(2) Des Weiteren kann Hassia die Aktion jederzeit unterbrechen oder beenden, wenn wichtige Gründe hierfür gegeben sind. Dies sind insbesondere Gründe, die einen planmäßigen Aktionsablauf beeinträchtigen oder verhindern würden, wie beispielsweise der Verdacht von Manipulationen.
§ 8 Rechtliches
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ein einklagbarer Anspruch auf einen Gewinn besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein und/oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Bad Vilbel, 01. Februar 2024